Die Kosten für ein Halteverbot in Berlin beginnen bei 21,00 EUR Mindestgebühr. Je nach Aufwand und Dauer können die Gesamtkosten auf 100 bis 200 EUR steigen. Zusätzlich entstehen Kosten für Schilder und deren Aufstellung. Hier erklären wir die komplette Kostenstruktur und zeigen, warum professionelle Hilfe oft günstiger ist.
Gebührenlogik
Die Mindestgebühr für ein Halteverbot beträgt 21,00 EUR. Diese Grundgebühr zahlen Sie für die verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Die tatsächlichen Kosten hängen von Aufwand und Dauer ab.
Die Gebührenlogik folgt einem einfachen Prinzip: Je öfter ein Beamter Ihren Antrag bearbeiten muss, desto teurer wird es. Bei korrekten Anträgen bleibt es bei der Mindestgebühr. Bei Fehlern oder Nachfragen steigen die Kosten schnell.
Kostenfaktoren, die den Preis erhöhen:
- Mehrere Nachfragen der Behörde
- Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen
- Komplexe Verkehrssituationen (Kreuzungen, Schulen, Baustellen)
- Längere Geltungsdauer als Standard
- Größere Zonen mit mehreren Stellplätzen
Die meisten Privatanträge kosten zwischen 30,00 und 60,00 EUR. Komplexe Fälle können bis zu 120,00 EUR erreichen. Firmenanträge werden oft schneller und günstiger bearbeitet, da sie meist korrekt eingereicht werden.
Versteckte Kostenrisiken bei Privatperson-Anträgen:
- Fehlerhafte Verkehrszeichenpläne führen zu Rückfragen
- Unklare Zeitangaben verlängern die Bearbeitung
- Fehlende Begründung erfordert Nachbesserung
- Falsche Zuständigkeit
Ein professioneller Dienstleister kennt alle Anforderungen und vermeidet teure Nachbearbeitungen. Die Mehrkosten von 50 bis 100 EUR für den Service rechnen sich oft durch eingesparte Behördengebühren und Zeitverlust.
Beispiele
Ein einfaches Halteverbot kostet 21,00 EUR Behördengebühr plus 80 bis 120 EUR (je nach Strecke) für Schilder und Service. Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 100 und 150 EUR.
Beispiel 1: Einfacher Umzug (Privatperson) - Behördengebühr: 21,00 EUR - 2 Halteverbot-Schilder (Miete 3 Tage): 60,00 EUR - Aufstellung durch Dienstleister: 40,00 EUR - Gesamtkosten: 121,00 EUR
Beispiel 2: Komplexer Fall mit Nachfragen (Privatperson) - Erste Behördengebühr: 21,00 EUR - Nachbearbeitung wegen Fehlern: 35,00 EUR - Schilder (Miete verlängert): 90,00 EUR - Evtl. mehrfache Aufstellung: 80,00 EUR - Gesamtkosten: 226,00 EUR
Beispiel 3: Professioneller Service - Komplettpaket inkl. Behördengebühr: 180,00 EUR - Keine Nachkosten durch Fehler - Gesamtkosten: 180,00 EUR
Bei komplexen Fällen ist der professionelle Service oft günstiger als Privatanträge mit Fehlern. Dienstleister haben Rahmenverträge mit Schilderfirmen und bekommen bessere Preise.
Kostenfalle Schilder: Die Schilder müssen 72 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt sein. Bei falscher Planung zahlen Sie die Miete für zusätzliche Tage. Pro Tag und Schild fallen 8 bis 15 EUR an.
Bußgelder
Parken im Halteverbot kostet 15,00 EUR Bußgeld. Bei Behinderung steigt das Bußgeld auf 25,00 EUR. Abschleppen kostet zusätzlich 150 bis 300 EUR.
Ohne gültige Anordnung ist Ihr Halteverbot rechtlich unwirksam. Falsch aufgestellte Schilder schützen nicht vor Bußgeldern. Die Straßenverkehrsbehörde muss das Halteverbot nach § 45 (6) StVO anordnen.
Häufige Fehler, die teuer werden:
- Schilder zu spät aufgestellt (weniger als 72 Stunden vorher)
- Falsche Verkehrszeichen verwendet (283 statt 286 oder umgekehrt)
- Unklare Zeitangaben auf den Schildern
- Schilder nicht gut sichtbar positioniert
- Anordnung abgelaufen oder noch nicht gültig
Bußgeldrisiken ohne Anordnung: - Eigenmächtige Schilder: 50,00 EUR Bußgeld - Blockieren von Parkplätzen ohne Berechtigung: 25,00 EUR - Behinderung des Verkehrs: bis 80,00 EUR
Die Polizei prüft bei Beschwerden die Gültigkeit der Anordnung. Ohne korrekte Papiere werden Ihre eigenen Fahrzeuge abgeschleppt. Die Abschleppkosten trägt der Antragsteller.
Schadensersatz-Risiko: Ungültige Halteverbot-Schilder können Schadensersatzforderungen auslösen. Wenn Anwohner wegen falscher Schilder Parkgebühren zahlen oder abgeschleppt werden, haften Sie für die Kosten.
Ein professioneller Dienstleister trägt das Haftungsrisiko und hat entsprechende Versicherungen. Bei Privatanträgen tragen Sie alle rechtlichen und finanziellen Risiken selbst. Mehr Details zur korrekten Schilderaufstellung finden Sie im Schilder-Ratgeber.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Amt.