Die Aufstellung von Halteverbotsschildern in Berlin kostet zwischen 50 und 150 EUR für die Schilder selbst. Die Schilder müssen 72 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt sein. Sie benötigen eine gültige Anordnung der Straßenverkehrsbehörde und müssen die Schilder bei spezialisierten Firmen mieten. Hier erklären wir den kompletten Prozess der Schilderaufstellung.
Genehmigung
Sie benötigen für die Schilderaufstellung eine gültige verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde. Die Anordnung ist das offizielle Dokument, das Ihnen erlaubt, Halteverbot-Schilder aufzustellen. Ohne diese Anordnung dürfen Sie keine Verkehrszeichen im öffentlichen Raum platzieren.
Die Genehmigung enthält wichtige Informationen für die Schilderaufstellung:
- Genauer Standort der Schilder mit Meterangaben
- Gültigkeitszeitraum des Halteverbots
- Art der zu verwendenden Verkehrszeichen (meist 283 oder 286)
- Zusatzzeichen mit Uhrzeiten und Datum
Die Straßenverkehrsbehörde stellt Ihnen nur die Anordnung aus. Die Schilder selbst müssen Sie separat bei einer Firma für Baustellenabsicherung mieten oder kaufen. Das Amt gibt keine Schilder aus und hat auch keine Schilderausgabe.
Firmenanträge werden in der Regel schneller bearbeitet als private Anträge. Rechnen Sie für eigene Anträge mindestens 6 Wochen von Antragstellung bis zur fertigen Anordnung. Details zur Beantragung finden Sie im Antrags-Ratgeber.
Auf-/Abbau
Die Schilder müssen 72 Stunden vor Gültigkeit aufgestellt sein. Das bedeutet: Wenn Ihr Halteverbot am Freitag um 8 Uhr beginnt, müssen die Schilder spätestens am Dienstag um 8 Uhr stehen. Am besten stellen Sie die Schilder 4 Tage vorher auf, um sicher zu sein.
Aufstellungsregeln nach StVO:
- Schilder müssen gut sichtbar und lesbar sein
- Mindestens 2 Meter Höhe vom Boden bis Unterkante Schild
- Schilder dürfen Fußgänger und Radfahrer nicht behindern
- Bei längeren Strecken wird ein Abstand von 20-25 Metern zwischen den Schildern empfohlen
Die Aufstellung erfolgt durch Sie selbst oder eine beauftragte Firma. Viele Schilderverleiher bieten auch die Aufstellung als Service an. Das kostet zusätzlich etwa 30 bis 80 EUR pro Einsatz.
Professioneller Service vs. Eigenaufstellung
Eigenaufstellung: Sie sparen Geld, tragen aber die Verantwortung für korrekte Platzierung. Fehler können zu Bußgeldern oder ungültigen Halteverboten führen.
Professioneller Service: Firmen kennen die Regeln genau und stellen korrekt auf. Sie übernehmen auch den Abbau zum vereinbarten Zeitpunkt. Das reduziert Ihr Risiko und Ihren Aufwand erheblich.
Der Abbau muss sofort nach Ende der Arbeiten erfolgen. Vergessene Schilder können Bußgelder von bis zu 55 EUR kosten. Mehr zu allen Kosten im Kosten-Ratgeber.
Mieten
Sie mieten Halteverbot-Schilder bei spezialisierten Firmen für Baustellenabsicherung oder Schilderverleih. Die Kosten liegen zwischen 50 und 150 EUR für ein Standard-Halteverbot. Der Preis hängt von der Anzahl der Schilder und der Mietdauer ab.
Typische Mietkosten pro Schild:
- Grundmiete: 15-25 EUR pro Schild
- Zusatzzeichen: 5-10 EUR pro Stück
- Aufstellung: 30-50 EUR Anfahrt plus Arbeitszeit
- Abbau: meist im Preis enthalten
Die meisten Firmen bieten Komplettpakete an. Ein einfaches 2-Tages-Halteverbot mit 2 Schildern kostet meist zwischen 80 und 120 EUR inklusive Auf- und Abbau. Längere Mietzeiten werden oft günstiger pro Tag berechnet.
Auswahl der richtigen Firma
Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Punkte:
- Firma ist für Verkehrssicherung zertifiziert
- Klare Preise ohne versteckte Kosten
- Zuverlässiger Auf- und Abbau-Service
- Erreichbarkeit bei Problemen während der Mietzeit
Viele Firmen haben Online-Buchungssysteme oder Hotlines für kurzfristige Anfragen. Buchen Sie rechtzeitig, besonders zu Umzugsspitzenzeiten im Sommer. Die Schilder müssen der StVO entsprechen und in gutem Zustand sein.
Bei längeren Halteverboten prüfen Sie, ob die Firma auch Wartung anbietet. Wind oder Vandalismus können Schilder beschädigen oder umwerfen. Zurück zur Halteverbot-Übersicht für weitere Informationen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erteilt nur das zuständige Amt.